Von deutschen und von Schengen Bürgern:
- Der Personalausweis/ ID Karte, oder der Reisepass.
Von Bürgern aus Ländern die visumspflichtig sind, aber vereinfacht einreisen
dürfen:
- Der Pass, holographisch.
- Der Einreisestempel, das Visum, oder der Aufenthaltstitel.
Von Bürgern aus Ländern mit Visumspflicht, die nicht vereinfacht einreisen
dürfen:
- Der Pass.
- Das Visum, oder der Aufenthaltstitel.
Familienstandsnachweise:
- Deutsche Bürger und Menschen, die in Deutschland gemeldet sind, legen eine Meldebescheinigung vor.
- Alle Übrigen legen einen Familienstandsnachweis, aus dem Land in dem sie gemeldet sind vor.
Für Geschiedene:
- Das rechtskräftige Scheidungsurteil, bei Nicht-EU-Bürgern mit Apostille, oder Legalisation, übersetzt.
- Bürger aus den USA, Australien, Neuseeland, Israel, Kanada und der Türkei brauchen keine Apostille.